Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigungen der kommunalen Spitzenverbände haben als Vertragspartner Vereinbarungen über die Kriterien der Veröffentlichung sowie über die Bewertungssystematik bei Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen geschlossen. Sie werden Pflegetransparenzvereinbarungen genannt. Um die Qualität in der Pflege sicherzustellen, wurde im Sozialgesetzbuch (SGB) die regelmäßige Überprüfung und eine damit verbundene Transparenz der Ergebnisse für die Verbraucher festgeschrieben.
Unseren aktuellen Bericht finden Sie hier.
Die Pflegeberatung ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Diese kostenlose Beratungsleistung durch die Pflegekasse dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und hilft, pflegende Angehörige in schwierigen Situationen zu unterstützen oder noch nicht abgerufene Leistungen zu nutzen.
Im Rahmen eines Pflegegespräches beraten wir Sie gerne über alle Ihnen zur Verfügungstehenden Leistungen, wie zum Beispiel die Beantragung von Pflegehilfsmitteln.
Pflege bedeutet Verantwortung für die Betreuung und Versorgung unserer Patient:innen. Dieser Verantwortung wollen wir uns gerne stellen, damit Sie zu Hause spüren, dass wir ein zuverlässiger Partner sind. Getreu unserem Motto „fachkundig, verlässlich, herzlich“ bieten wir:
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Für unser Unternehmen Ambulanter Pflegedienst M. Schneider suchen wir ab sofort eine Pflegefachkraft in Voll- oder Teilzeit.
Ihre Aufgaben
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Was Sie mitbringen
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Was Sie erwartet
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Für unser Unternehmen Ambulanter Pflegedienst M. Schneider suchen wir ab sofort eine Pflegekraft in Voll- oder Teilzeit.
Ihre Aufgaben
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Was Sie mitbringen
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Was Sie erwartet
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